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Pressemitteilungen
01.08.2002
Verbraucherrechte: Ohrfeige für CDU/CSU
Jetzt hat es auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt:
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf gesunde
Nahrung und damit auch auf umfassende Information über den
Inhalt von Lebensmitteln und Produkten.
Dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts ist eine Ohrfeige
für die Union.
Denn CDU und CSU haben vor fast genau einem Monat das Gesetz der
Regierungskoalition, das die Informationsrechte von Verbraucherinnen
und Verbrauchern stärken will, im Bundesrat scheitern lassen.
Begründung von Unionspolitikern: Unzulässiger Eingriff
in den freien Wettbewerb.
Tatsächlich vertreten Union und ihr Kandidat Stoiber hier
knallhart die Interessen der Lebensmittellobby, die kein Interesse
an umfassender Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
hat.
Rechtliche Gründe kann die Union für ihre Blockadepolitik
nun nicht mehr ins Feld führen. Denn das Verfassungsgericht
bestätigt faktisch den Inhalt unseres Gesetzes.
Praktisch hat dieses Urteil zur Folge, dass Regierung und Behörden
bei Nahrungsmittelkrisen wie BSE oder Nitrofen die Menschen leichter
und schneller vor gefährlichen Produkten warnen können
und dabei gegebenenfalls auch die Namen von Produzenten gefährlicher
Produkte veröffentlichen dürfen.
Dies ist ein großer Fortschritt. Denn bislang drohten den
Behörden Millionenklagen der Produzenten, wenn sie die Öffentlichkeit
über eindeutig belastete Produkte informierten.
Mit dieser Informationsblockade wollten wir mit dem neuen Gesetz
Schluss machen CDU/CSU haben dies
verhindert.
Wir schützen die Interessen von
Verbraucherinnen und Verbrauchern!
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